Sie haben den Tod eines Angehörigen zu beklagen, für dessen Begräbnis Sie zuständig sind:
Der Normalfall ist, dass Sie sich mit einem Beerdigungsinstitut in Verbindung setzen. Mit ihm klären Sie den Termin und Ort des Begräbnisses bzw. der Einäscherungsfeier. Das Institut benachrichtigt das Pfarramt. Wir klären, wer die Feier hält. Dieser oder das Pfarrbüro setzt sich mit Ihnen in Verbindung und vereinbart den Termin für das Trauergespräch.
Wünschen Sie auf jeden Fall den Pfarrer (oder auch einen anderen Geistlichen) für die Trauerfeier, sollte mit ihm vor der Terminvereinbarung mit dem Beerdigungsinstitut abgeklärt werden, ob dieser für bestimmte Termine eventuell nicht zur Verfügung steht.
Zum katholischen Begräbnis gehört die Eucharistiefeier. Die normale Regelung in unserer Pfarrei ist, dass am Sonntag nach dem Begräbnis im Pfarrgottesdienst um 10.00 Uhr für die Verstorbenen, deren Trauerfeier in der Vorwoche gewesen ist, gebetet wird.
Auf Wunsch der Angehörigen kann auch in der Eucharistiefeier des Begräbnistages, wenn eine solche stattfindet, für den Verstorbenen gebetet werden, falls Angehörige an dieser Eucharistiefeier teilnehmen. Ein gesondertes Requiem am Begräbnistag kann nur in begründeten Ausnahmefällen gefeiert werden, sofern keine terminlichen Hindernisse des Pfarrers vorhanden sind.