Der Pfarrgemeinderat trägt aktiv die pastorale Arbeit und das Gemeindeleben in der Pfarrei mit. Er ist das pastorale Beratungsgremium des Pfarrers und trifft im Rahmen der kirchlichen Gesetze Beschlüsse für das Gemeindeleben. Der Pfarrer hat in seelsorglichen Fragen ein Vetorecht, soweit er seine Einwendungen begründet.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden alle 4 Jahre durch die in der Wahlordnung festgelegten Katholiken gewählt. Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind grundsätzlich öffentlich.
Die Kirchenverwaltung trägt die Verantwortung für die wirtschaftlichen Belange der Pfarrei. Sie entscheidet verantwortlich mit Mehrheitsentscheidung über die Verwendung der finanziellen Mittel der Haushalte der Kirchenstiftung und über Personalfragen (Aus- und Einstellungen). In diesem Gremium, das alle 6 Jahre gewählt wird, hat der Pfarrer eine Stimme unter gleichen. Die Sitzungen sind nichtöffentlich; sachkundige Personen können für entsprechende Themen als Gäste geladen werden.