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Kirchgeld

Sicher haben Sie den Begriff Kirchgeld schon einmal gehört. Ihnen fällt vielleicht ein, dass es da noch etwas zu bezahlen gibt, wissen aber gar nicht so genau, worum es sich handelt.

Der normale Beitrag der Mitglieder der großen Kirchen zum Unterhalt der Kirchen ist in Deutschland mittels der Kirchensteuer geregelt. Diese beträgt in den meisten Bundensländern 9 % der Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Bayern geht da einen Sonderweg. Dort beträgt der Hebesatz nur 8 % der Lohn- bzw. Einkommenssteuer.

Da kommt das Kirchgeld ins Spiel. Dieses ergänzt die Kirchensteuer, die in Bayern niedriger ist. Während die Kirchensteuer an die Diözese geht, die das Geld verteilt, kommt das Kirchgeld direkt der Wohnsitzgemeinde zugute. Streng genommen ist so das Kirchgeld als Sonderteil der Kirchensteuer eine „Bringschuld“ wie die Kirchensteuer selbst.

Die Höhe des Kirchgeldes wird von der Kirchenverwaltung für die jeweilige Gemeinde festgesetzt; es soll sich nach dem Einkommen richten und beträgt als Forderung höchstens 15 €/Jahr. Nicht Verdienende oder Leute mit geringem Einkommen sind frei. Sie können aber selbstverständlich großzügiger sein.

Wir haben die Höhe des Kirchgeldes nicht direkt festgesetzt, sondern bitten unsere Gemeindemitglieder darum nach ihren Möglichkeiten bzw. ihrer Großzügigkeit. Dazu senden wir ihnen jährlich im Herbst einen Brief mit der Bitte um das Kirchgeld für das laufende Jahr. Darin erklären wir auch aktuelle Projekte, für die wir Geld brauchen. Sie können aber schon unabhängig davon das Kirchgeld bezahlen. Ist dieses rechtzeitig eingegangen, erhalten diejenigen, die schon bezahlt haben, den Kirchgeldbrief nicht. Hier erfahren Sie, nach welchen Kritierien wir den Kirchgeldbrief versenden.

Sie haben folgende Möglichkeiten, das Kirchgeld zu bezahlen:

  • Überweisung auf das Konto der Kirchenstiftung St. Josef der Arbeiter Zirndorf bei der Liga-Bank; IBAN: DE34 7509 0300 0005 1315 88; BIC: GENODEF1M05
  • Barzahlung im Pfarrbüro
  • Umschlag mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift und dem Vermerk Kirchgeld ins Kollektenkörbchen legen.

Da Kirchgeld als Teil der Kirchensteuer gilt, kann es dort bei der Steuererklärung angegeben werden. Gerne stellen wir auf Anforderung dafür eine Bescheinigung aus.

Ich danke schon im Voraus für jede Gabe.

Werner Kraus, Pfarrer